HRA 121927: Agathon Kapitalverwaltung GmbH & Co. KG, Hamburg, Kleine Johannisstraße 6, 20457 Hamburg. (Die Verwaltung inländischer geschlossener Publikums-AIF (Alternativer Investmentfonds) gem. §§ 261 ff. KAGB sowie Spezial-AIF gem. §§ 285 ff. KAGB, die in a) Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland gem. § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB, b) Schiffe, Schiffsneubauten und Schiffsbestand- und -ersatzteile gem. § 261 Abs. 2 Nr. 2 KAGB, c) Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien gem. § 261 Abs. 2 Nr. 4 KAGB, d) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 1, 2 oder 4 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen (Objektgesellschaften) gem. § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, e) Anteile/Aktien an geschlossenen Publikums-AIF im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, f) Anteile/Aktien an geschlossenen Spezial-AIF im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, g) Vermögensgegenstände nach den §§ 193 bis 195 KAGB gem. § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB zu Liquiditätszwecken investieren. In Anteile an geschlossenen Publikums-AIF und/oder Spezial-AIF i.S.d. § 261 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB darf nur investiert werden, wenn diese AIF ihrerseits ausschließlich in die vorgenannten Vermögensgegenstände investieren. Die Gesellschaft ist berechtigt, die kollektive Vermögensverwaltung von AIF ganz oder zum Teil durchzuführen. Die Gesellschaft ist zur Anlage ihres eigenen Vermögens insbesondere befugt, sich an anderen Unternehmen, insbesondere ihrer jeweiligen persönlich haftenden Gesellschafterin, zu beteiligen, deren satzungsgemäßer oder gesetzlicher Geschäftszweck im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche auch die Gesellschaft betreiben darf und die Haftung der Gesellschaft aus dieser Beteiligung durch die Rechtsform der Beteiligungsgesellschaft beschränkt ist. 2. Die Gesellschaft ist als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft gem. § 17 Abs. 2 Nr. 1, § 18 KAGB tätig. 3. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. 4. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Aufgaben ganz oder zum Teil auf andere Unternehmen auszulagern, sofern dies gesetzlich zulässig ist. ). Neue Firma: CAVENTES Kapitalverwaltung GmbH & Co. KG. Nach Umfirmierung Persönlich haftender Gesellschafter: CAVENTES Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 147711).
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