HRB 180954: GuRaTec GmbH, Grasbrunn, Landkreis München, Bretonischer Ring 12, 85630 Grasbrunn. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Orlova, Elena, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
GuRaTec GmbH, Grasbrunn, Landkreis München, Bretonischer Ring 12, 85630 Grasbrunn. Bestellt: Geschäftsführer: Orlova, Elena, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
GuRaTec GmbH, Vaterstetten, Landkreis Ebersberg, Johann-Strauß-Str. 15, 85591 Vaterstetten.Die Gesellschafterversammlung vom 08.06.2010 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Grasbrunn, Landkreis München. Geschäftsanschrift: Bretonischer Ring 12, 85630 Grasbrunn.
GuRaTec GmbH, Vaterstetten, Landkreis Ebersberg, Johann-Strauß-Str. 15, 85591 Vaterstetten.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.05.2009. Geschäftsanschrift: Johann-Strauß-Str. 15, 85591 Vaterstetten. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Vertrieb von Gussheizkörpern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Beil, Ansgar, Vaterstetten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der GuRaTec oHG Gussradiatoren Technik mit dem Sitz in Vaterstetten (Amtsgericht München HRA 94263). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.