HRB 43588: Gundlach Holding GmbH, Bielefeld, Niederwall 53, 33602 Bielefeld. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Brüwer, Wolfgang, Steinhagen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7160 B: Gundlach Berlin Verwaltungsgesellschaft mbH, Bielefeld, Buckower Chaussee 114, 12277 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Bielefeld; Rechtsverhaeltnis: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Bielefeld verlegt (Amtsgericht Bielefeld, HRB 43588). Neue Geschäftsanschrift: Niederwall 53 in 33602 Bielefeld.
HRB 43588: Gundlach Holding GmbH, Bielefeld, Niederwall 53, 33602 Bielefeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.11.1972, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 24.10.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma (bisher: Gundlach Berlin Verwaltungsgesellschaft mbH) sowie die Sitzverlegung von Berlin (bisher Amtsgericht Charlottenburg HRB 7160 B) nach Bielefeld beschlossen. Geschäftsanschrift: Niederwall 53, 33602 Bielefeld. Gegenstand: Die Verwaltung von Beteiligungen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte sowie die Führung von Unternehmen, insbesondere von Unternehmen der Druckindustrie und die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Verwaltung (Rechnungswesen, Cash-Management), Controlling und Immobilienverwaltung. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Martin, Nico, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒; von Schubert, Paul Philip, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
HRB 7160 B: Gundlach Berlin Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, Buckower Chaussee 114, 12277 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 1.000.000,00 EUR; Rechtsform: Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 7.000,00 EUR auf 1.000.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung gemäß dem Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 28.08.2019 mit der Gundlach Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld, HRA 8162) und die Änderung des § 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrags beschlossen. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 28.08.2019 und der Beschlüsse vom selben Tage hat die Gundlach Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld, HRA 8162) ihr Vermögen teilweise auf die Gesellschaft ausgegliedert. Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 7160 B: Gundlach Berlin Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, Buckower Chaussee 114, 12277 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Gundlach Digital Signage GmbH mit Sitz in Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld HRB 41793) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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