Gundlach Service GmbH, Oerlinghausen (Hellweg 21 - 25, 33813 Oerlinghausen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gundlach Verpackung GmbH am 30.08.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Gundlach Service GmbH, Oerlinghausen (Hellweg 21 - 25, 33813 Oerlinghausen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.08.2006 mit der Gundlach Verpackung GmbH mit Sitz in Oerlinghausen (AG Lemgo, HRB 4263) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
E. Gundlach Service GmbH, Oerlinghausen (Hellweg 21 - 25, 33813 Oerlinghausen). Die Gesellschafterversammlung hat am 30.09.2005 die Firma und den Gellschaftsvertrag in §§ 1, 3 , 5, 6 und 12 geändert. Neue Firma: Gundlach Service GmbH. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. von Schubert, Bernhard, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Franz, Gerd, Steinhagen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.