Gunter Müller GmbH, Stade (Holzstraße 7, 21682 Stade). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2008 mit Ergänzung vom 01.09.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2008 und 01.09.2008 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma Brillengalerie Inh. Gunter Müller e.K. (AG Tostedt HRA 100358) auftretenden Kaufmann Gunter Müller übertragen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung vom heutigen Tag auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
21682 Stade
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Amtsgericht: Tostedt
Rechtsform: GmbH