Gustav Ad. Koch Plattformaufzüge GmbH, Hamburg, Alsterchaussee 18, 20149 Hamburg.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.08.2010 mit der Aufzugswerke M. Schmitt & Sohn (GmbH & Co.) KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 73 483) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 08.09.2010 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
20149 Hamburg
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Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: GmbH