HRA 3326: Gustav Bergmann Möbel GmbH & Co. KG, Lage (Haferbachstr. 9 - 15, 32791 Lage). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRA 3326: Gustav Bergmann Möbel GmbH & Co. KG, Lage (Haferbachstr. 9 - 15, 32791 Lage). Von Amts wegen nach § 384 Abs. 2 FamFG berichtigt: Die Liquidatoren vertreten gemeinsam. Von Amts wegen nach § 384 Abs. 2 FamFG berichtigt: Persönlich haftender Gesellschafter und Liquidator: Gustav Bergmann Möbel Beteiligungs-GmbH, Lage (Amtsgericht Lemgo HRB 4233). Von Amts wegen nach § 384 Abs. 2 FamFG berichtigt: Liquidator: Bergmann, Elisabeth, Lage, * ‒.‒.‒‒; Bergmann, Gustav, Lage, * ‒.‒.‒‒; Bergmann, Stefan, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒.
HRA 3326:Gustav Bergmann Möbel GmbH & Co. KG, Lage (Haferbachstr. 9 - 15, 32791 Lage). Von Amts wegen nach § 384 II FamFG berichtigt. Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Detmold (10 IN 210/07) vom 27.06.2014 ist das Insolvenzverfahren eingestellt.
Gustav Bergmann Möbel GmbH & Co. KG, Lage (Haferbachstr. 9 - 15, 32791 Lage). Durch Beschluss des Amtsgerichts Detmold (10 IN 210/07) vom 01.09.2007 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Gustav Bergmann Möbel GmbH & Co. KG, Lage (Haferbachstr. 9 - 15, 32791 Lage). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.12.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.12.2005 mit der Bergmann GmbH natürlich wohnen mit Sitz in Lage (AG Lemgo, HRB 4248) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.