HRB 16644 B: Gustav Gildemeister GmbH, Berlin, c/o Michael Hentrich, Otto-Erich-Straße 9 A, 14109 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
Gustav Gildemeister GmbH, Berlin, c/o Michael Hentrich, Otto-Erich-Straße 9 A, 14109 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; c/o Michael Hentrich, Otto-Erich-Straße 9 A, 14109 Berlin Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten. Änderung zu Nr. 1:; nunmehr; Liquidator:; Hentrich, Michael, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsverhaeltnis: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.01.2013 ist die Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf des 31.01.2013 aufgelöst..
Gustav Gildemeister GmbH, Berlin, Otto-Erich-Straße 9 A, 14109 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Otto-Erich-Straße 9 A, 14109 Berlin.
Gustav Gildemeister GmbH, Berlin(Granatenstr. 29-32, 13409 Berlin). Prokura: Nicht mehr Prokurist:; 1. Melinat, Frank.
Gustav Gildemeister GmbH, Berlin(Granatenstr. 29-32, 13409 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Gildemeister Horizontalbohrtechnik GmbH mit Sitz in Schönow (AG Frankfurt/Oder HRB 2431 FF) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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