HRB 8757: Gustav Wiegard GmbH, Witten, Hellweg 33, 58455 Witten. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gustav Wiegard Maschinenfabrik GmbH am 30.10.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 8757: Gustav Wiegard GmbH, Witten, Hellweg 33, 58455 Witten. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.08.2020 mit der Gustav Wiegard Maschinenfabrik GmbH mit Sitz in Witten (Amtsgericht Bochum, HRB 18108) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Gustav Wiegard GmbH, Witten, Hellweg 33, 58455 Witten. Nicht mehr Geschäftsführer: Wiegard, Eva-Maria, Witten, * ‒.‒.‒‒.
Gustav Wiegard GmbH, Witten, Hellweg 33, 58455 Witten. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.07.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.07.2012 mit der Gustav Wiegard Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Witten (Amtsgericht Bochum, HRB 11407) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Gustav Wiegard GmbH, Witten (Hellweg 33, 58455 Witten). Einzelprokura: Bach, Kurt-Martin, Wetter, * ‒.‒.‒‒.
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