Gut Recknitztal GmbH, Semlow, (Bahnhofstr. 7, 18334 Semlow).Entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen eingetragen: lfd. Nr. 7 Spalte 6 Eintragung vom 2.3.2009 berichtigt in: Handelsregisternummer der übernehmenden Gesellschaft AG Stralsund HRB 7589.
Gut Recknitztal GmbH, Semlow, (Bahnhofstr. 7, 18334 Semlow).Die Eintragung auf dem Registerblatt der übernehmenden Gesellschaft G.R. Semlow GmbH mit Sitz in Semlow (AG Stralsund HRB 7598) erfolgte am 2.3.2009.
Gut Recknitztal GmbH, Semlow, (Bahnhofstr. 7, 18334 Semlow).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.2.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.2.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.2.2009 mit der G.R. Semlow GmbH mit Sitz in Semlow (AG Stralsund HRB 7589) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Gut Recknitztal GmbH, Semlow (Bahnhofstr. 7, 18334 Semlow). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.2.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.2.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.2.2008 mit der Kartoffellager Bastorf GmbH mit Sitz in Wendelstorf Bastorf (AG Rostock 2232) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Gut Recknitztal GmbH, Semlow (Bahnhofstr. 7, 18334 Semlow). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.2.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.2.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.2.2008 mit der Kartoffellager Semlow GmbH mit Sitz in Semlow (AG Stralsund HRB 2860) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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