Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person
der Europäischen Genossen-
schaft, Zweigniederlassun-
gen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Nachschuss-
pflicht, Mindest-
kapital, Grund-
kapital der Eu-
ropäischen Ge-
nossenschaft |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren
der Europäischen Genossen-
schaft; Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbe-
fugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform und Satzung
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
8 |
|
|
b)
Vorstandsmitglied:
10.
Altevers, Gabriele, * ‒.‒.‒‒,
Berlin
Vorstandsmitglied:
11.
Englisch, Georg, * ‒.‒.‒‒, Berlin
Vorstandsmitglied:
12.
Wawerek, Nora, * ‒.‒.‒‒, Lu-
now-Stolzenhagen
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
1. Bodemann, Jörg
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
8. Baharona Anton, Obdulia
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
9. Cocciole, Christa |
|
|
a)
18.01.2023
Schaack |
GnR 213 FF: Gut Stolzenhagen eG, Stolzenhagen (Gutshof 3, 16248 Stolzenhagen). Vorstand: Nicht mehr Vorstandsmitglied: 6. Brief, Adi; Nicht mehr Vorstandsmitglied: 7. Köhler, Timm; Vorstandsmitglied: 8. Baharona Anton, Obdulia, * ‒.‒.‒‒, Lunow-Stolzenhagen; Vorstandsmitglied: 9. Cocciole, Christa, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Rechtsform: Die Satzung ist am 20.11.2016 geändert in § 16 (Geschäftsanteile, § 24 (Der Aufsichtsrat) und § 29 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft).
GnR 213 FF: Gut Stolzenhagen eG, Stolzenhagen (Gutshof 3, 16248 Stolzenhagen). Vorstand: Vorstandsmitglied: 7. Köhler, Timm, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Nicht mehr Vorstandsmitglied: 3. Englisch, Georg
GnR 213 FF: Gut Stolzenhagen eG, Stolzenhagen (Gutshof 3, 16248 Stolzenhagen). Vorstand: Nicht mehr Vorstandsmitglied: 5. Sinram, Heidrun; Vorstandsmitglied: 6. Brief, Adi, * ‒.‒.‒‒, Stolzenhagen; Rechtsform: Die Satzung ist am 26.10.2013 geändert in § 16 (Geschäftsanteile).
GnR 213 FF: Gut Stolzenhagen eG, Stolzenhagen (Lüdersdorfer Straße 5, 16248 Stolzenhagen). Gegenstand der Firma: Die Förderung und Betreuung der Mitglieder auf dem Gebiet ihrer Versorgung mit Wohn- und Gewerberaum sowie der Betrieb und die Verwaltung der damit zusammenhängenden Gemeinschaftseinrichtungen in Selbstverwaltung. Die Genossenschaft setzt sich für den Erhalt preiswerten Wohnraums, für die Förderung menschenwürdiger Lebens- und Wohnformen, für die Verbesserung der Versorgung mit sozialen, kulturellen und nachbarschaftsbezogenen Einrichtungen ein. Dabei sollen ökologische Erfordernisse weitmöglichst berücksichtigt werden. Die Schaffung von Luxuswohnraum ist nicht Zweck der Genossenschaft. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Veräußerung von bebauten oder unbebauten Grundstücken, ihre Bebauung sowie die Übernahme von Nutzungsrechten an bebauten und unbebauten Grundstücken und die Bewirtschaftung derselben. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören auch Gewerberäume, Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen. Die Genossenschaft kann Rechtsgeschäfte aller Art ausführen, die in mittelbarem oder unmittelbarem Zusammenhang zum Gegenstand des Unternehmens stehen. Eine Beteiligung an Gesellschaften und Personenvereinigungen ist unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GenG zulässig. Bei drohender Insolvenz der Genossenschaft ist der Verkauf der durch die Genossenschaft verpachteten Gebäude an Mitglieder möglich. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. § 32 die Voraussetzungen. Vorstand: Die Eintragung zu Nr. 3 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Vorstandsmitglied: Englisch, Georg, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Rechtsform: Die Satzung ist am 06.09.2009 geändert in § 2 (Gegenstand der Genossenschaft), § 4 (Mitgliedschaft), § 5 (Eintrittsgeld), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 11 (Ausschluss eines Mitgliedes), § 12 (Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 16 (Geschäftsanteile), § 19 (Mitgliederversammlung und Stimmrecht), § 20 (Beschlussfähigkeit und Leitung der Mitgliederversammlung), § 22 (Mehrheitserfordernisse), § 25 (Aufgaben des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 33 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), § 39 (Bekanntmachungen), § 40 (Prüfung) und § 41 (Auflösung und Abwicklung)..
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