Gut Wendlinghausen GmbH & Co. KG, Dörentrup (Am Schloß 4, 32694 Dörentrup). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gut Wendlinghausen Besitz GmbH & Co KG am 11.02.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Gut Wendlinghausen GmbH & Co. KG, Dörentrup (Am Schloß 4, 32694 Dörentrup). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.12.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.12.2007 mit der Gut Wendlinghausen Besitz GmbH & Co KG mit Sitz in Dörentrup (AG Lemgo, HRA 4228) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.