HRB 18009: Gute Gezeiten GmbH, Münster, Dortmunder Str. 34, 48155 Münster. Nicht mehr Geschäftsführer: Andreeva, Anna, Münster, * ‒.‒.‒‒.
HRA 10818: Windscheid & Trepper OHG, Münster, Münzstraße 47, 48143 Münster. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 31.05.2019 im Wege des Formwechsels in die Gute Gezeiten GmbH mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster HRB 18009) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 18009: Gute Gezeiten GmbH, Münster, Dortmunder Str. 34, 48155 Münster. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.05.2019. Geschäftsanschrift: Dortmunder Str. 34, 48155 Münster. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft sind Ausführung und Vertrieb von Eventdienstleistungen, insbesondere in Form einer Eventlocation auf einem Fahrgastschiff. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Andreeva, Anna, Münster, * ‒.‒.‒‒; Wewers, Nina, Münster, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Windscheid & Trepper OHG, Münster (HRA 10818) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 31.05.2019. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.