Gutjahr, Ersatzteil, Organisation Verwaltungs GmbH, Gernsheim, Stockweg 7a, 64579 Gernsheim.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gutjahr Ersatzteil Organisation Inhaber Georg Gutjahr e.K. (Amtsgericht Darmstadt HRA 84169) am 14.09.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Gutjahr, Ersatzteil, Organisation Verwaltungs GmbH, Gernsheim, Stockweg 7a, 64579 Gernsheim.Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.07.2010 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Gutjahr Ersatzteil Organisation Inhaber Georg Gutjahr e.K. (Amtsgericht Darmstadt HRA 84169) auftretenden Kaufmann Georg Gutjahr, Gernsheim, * ‒.‒.‒‒ übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.