HRB 33496 HB: H&B Grundbesitz GmbH, Bremen, Graf-Moltke-Straße 59, 28211 Bremen. Firma:H&B Grundbesitz GmbH; Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Türkyilmaz, Hakan; Geschäftsführer: 3. Dr. Malak-Mohammadi, Ali, * ‒.‒.‒‒, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.06.2021 ist die Firma und entsprechend der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr).
HRB 33496 HB: ADLOR Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Bremen, Graf-Moltke-Straße 59, 28211 Bremen. Die Eintragung betreffend laufende Nr. 3 Sp. 6 b) ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.06.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Adlor Grundbesitz UG (haftungsbeschränkt) (Amtsgericht Bremen, HRB 33625 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
HRB 33496 HB: ADLOR Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Bremen, Graf-Moltke-Straße 59, 28211 Bremen. Stammkapital: 25.500 EUR; Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Aydogan, Ayhan; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.06.2021 ist das Stammkapital von 25.000 EUR um 500 EUR auf 25.500 EUR zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung erhöht und der Gesellschaftsvertrag entsprechend in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) geändert. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.06.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Adlor Grundbesitz UG (haftungsbeschränkt) (Amtsgericht Bremen, HRB 21988 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 33496 HB: ADLOR Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Bremen, Graf-Moltke-Straße 59, 28211 Bremen. Vorstand: Geschäftsführer: 2. Türkyilmaz, Hakan, * ‒.‒.‒‒, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 33496 HB: ADLOR Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Bremen, Graf-Moltke-Straße 59, 28211 Bremen. Gegenstand: Der Erwerb, der Verkauf und die Projektierung von Immobilien sowie die Beteiligung und die Verwaltung sowie die Übernahme der persönlichen Haftung an Handels- und Dienstleistungsgesellschaften sowie die Vornahme aller Handlungen, die hiermit im Zusammenhang stehen. Kapital: 25.000 EUR; Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: Aydogan, Ayhan, * ‒.‒.‒‒, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 03.11.2016