HRA 504211: H&H Holzwaren Floh Uwe Herrmann e.K. Inhaber Uwe Herrmann, Floh-Seligenthal, Gartenstraße 13, 98593 Floh-Seligenthal. Änderung der Geschäftsanschrift: Friedrichstraße 2, 98593 Floh-Seligenthal.
HRA 504211: H&H Holzwaren Floh Uwe Herrmann e.K. Inhaber Uwe Herrmann, Floh-Seligenthal, Gartenstraße 13, 98593 Floh-Seligenthal. Die Thüringer Holzwaren Floh GmbH mit dem Sitz in Floh-Seligenthal (Amtsgericht Jena HRB 300309) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2017 und dem Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag auf das Vermögen des Alleingesellschafters Herrmann, Uwe, Floh-Seligenthal, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 504211: H&H Holzwaren Floh Uwe Herrmann e.K. Inhaber Uwe Herrmann, Floh-Seligenthal, Gartenstraße 13, 98593 Floh-Seligenthal. (Herstellung und Vertrieb von Holzwaren jeder Art.). Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Geschäftsanschrift: Gartenstraße 13, 98593 Floh-Seligenthal. Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein. Inhaber: Herrmann, Uwe, Floh-Seligenthal, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Verschmelzung der H&H Holzwaren Floh UG (haftungsbeschränkt), mit dem Sitz in Floh-Seligenthal (Amtsgericht Jena HRB 507478) mit dem Vermögen des Alleingesellschafters. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.