H&T Projektplanungen OHG, Hamburg, Conventstr. 12, 22089 Hamburg.Jeder Liquidator vertritt einzeln. Bestellt Liquidator: Hagen, Oliver, Dassendorf, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
H&T Projektplanungen GmbH, Hamburg, (Nagelsweg 32, 20097 Hamburg).Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 10.10.2008 im Wege des Formwechsels in die H&T Projektplanungen OHG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 109328) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
H&T Projektplanungen OHG, Hamburg, Conventstr. 12, 22089 Hamburg.(Betreiben einer Projektplanungsgesellschaft für den Bereich Facility Management sowie die Beratung und Durchführung von Renovierungs-, Instandsetzungs- und Sanierungstätigkeiten durch Fremdfirmen, Telefonmarketing, Planung und Durchführung von Promotion- und Werbeaktionen). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Conventstr. 12, 22089 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Blohm, Uwe Hermann, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Hagen, Oliver, Dassendorf, * ‒.‒.‒‒; Schulze, Jan, Seevetal, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der H&T Projektplanungen GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 82348) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 10.10.2008. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.