H+S Liquiditätsmanagement Aktiengesellschaft, Alzey (Am Altberg 1-3, 79280 Au). Der Sitz ist nach Au (jetzt Amtsgericht Freiburg i.Br., HRB 701450) verlegt.
H+S Liquitditätsmanagement Aktiengesellschaft, Alzey (Friedrichstraße 17, 55232 Alzey). Aktiengesellschaft. Satzung vom 30.01.2006. Gegenstand: Betreuung von Unternehmen und Unternehmern, insbesondere bei der Absicherung der Liquidität im Falle des Todes des Unternehmers bzw. der Gesellschafter von Unternehmen, sowie die Entwicklung von entsprechenden Konzepten und Produkten, einschließlich derVermittlung geeigneter Versicherungs-, Bank- oder sonstiger Produkte. Gegenstand des Untnehmens ist auch die Übernahme und die Erbringung von Vermittlungsdienstleistungen aller Art im Bereich dieser vorgenannten Tätigkeitsfelder, insbesondere auch für verbundene Unternehmen der Gesellschaft. Ausgenommen sind die Rechts- und Steuerberatung sowie Tätigkeiten gemäß § 34 c Gew.O und § 1 KWG. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Hadenfeldt, Claus, Alzey, * ‒.‒.‒‒; Karle, Manfred, Au, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Cadenbach, Hugo, Alzey, * ‒.‒.‒‒; Steinmann, Ewald, Staufen, * ‒.‒.‒‒. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.Das Grundkapital ist eingeteilt in 50.000 Stückaktien, die alle auf den Namen lauten.Gründer der Gesellschaft, die sämtliche Aktien übernommen haben, sind: Hadenfeldt GmbH mit Sitz in Alzey und die SÜBERA GMBH Beratungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung mit dem Sitz in Au.Die mit der Anmeldung eingereichten Schriftstücke, namentlich die Prüfungsberichte der Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrats sowie des Gründungsprüfers können bei Gericht eingesehen werden.