HÖLSCHER & CONRAD GMBH, Paderborn (Stettiner Str. 26, 33106 Paderborn). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Conrad Stanztechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung am 9.9.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HÖLSCHER & CONRAD GMBH, Paderborn (Stettiner Str. 26, 33106 Paderborn). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 2.6.2005/13.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 2.6.2005/13.07.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 2.6.2005/13.07.2005 mit der Conrad Stanztechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Paderborn (Amtsgericht Paderborn, HRB 1274) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HÖLSCHER & CONRAD GMBH, Paderborn (Stettiner Str. 26, 33106 Paderborn). Nicht mehr Geschäftsführer: Conrad, Gerd.
HÖLSCHER & CONRAD GMBH, Paderborn (Stettiner Str. 26, 33106 Paderborn). Die Gesellschafterversammlung hat am 14.1.2005 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 4.435,41 auf EUR 30.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) sowie in § 5 Abs.1 (Geschäftsanteile) und § 9 Abs. 1 (Beschlüsse der Gesellschafterversammlung) zu ändern.