HÜCO Leiterplatten GmbH, Espelkamp, In der Tütenbeke 36, 32339 Espelkamp. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden HÜCO electronic GmbH am 30.08.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HÜCO Leiterplatten GmbH, Espelkamp, In der Tütenbeke 36, 32339 Espelkamp. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.08.2011 mit der HÜCO electronic GmbH mit Sitz in Espelkamp (AG Bad Oeynhausen - HRB 9304) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HÜCO Leiterplatten GmbH, Espelkamp, In der Tütenbeke 36, 32339 Espelkamp. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.07.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.07.2011 mit der HCT GmbH mit Sitz in Espelkamp (AG Bad Oeynhausen - HRB 10300) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HÜCO Leiterplatten GmbH, Espelkamp, In der Tütenbeke 36, 32339 Espelkamp.Geschäftsführer: Dipl.-Ing. König, Hartmut, Lübbecke, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Herdin, Wolfram Walter, Münster, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Herdin, Wolfram Walter, Münster, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Sasse, Thomas, Kirchlengern, * ‒.‒.‒‒.
HÜCO Leiterplatten GmbH, Espelkamp, In der Tütenbeke 36, 32339 Espelkamp.Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis, nunmehr: Geschäftsführer: Herdin, Wolfram Walter, Münster, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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