Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Labitzke, Steffen, Kempen, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
30.03.2023
Reusch |
HRB 755514: Händle Härterei GmbH, Stuttgart, Rittweg 45, 72070 Tübingen. Einzelprokura: Tragni, Giuseppe, Neustetten, * ‒.‒.‒‒.
HRB 755514: Händle Härterei GmbH, Stuttgart, Rittweg 45, 72070 Tübingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wiech, Wolfram, Spaichingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 755514: Händle Härterei GmbH, Stuttgart, Rittweg 45, 72070 Tübingen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Wiech, Wolfram, Spaichingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 755514: Händle Härterei GmbH, Stuttgart, Rittweg 45, 72070 Tübingen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29.07.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.07.2020 einen Teil ihres Vermögens auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Händle Asset GmbH & Co. KG", Tübingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 736927) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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