Häring Service Company AG, Grafenau (Elsenthal 53, 94481 Grafenau). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.05.2006 sowie des Beschlusses ihrer Hauptversammlung vom 03.05.2005 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 03.05.2006 mit der Kühne + Nagel(AG & Co) KG mit dem Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRA 21928) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Häring Service Company AG, Grafenau (Elsenthal 53, 94481 Grafenau). Die Häring Human Resources GmbH mit dem Sitz in Grafenau (Amtsgericht Passau HRB 6532) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.11.2005 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom gleichen Tag und des Beschlusses der Gesellschafterversammlungder übertragenden Gesellschaft ebenfalls vom 15.11.2005 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Häring Service Company AG, Grafenau (Elsenthal 53, 94481 Grafenau). Die Gesellschaft hat am 25.11./28.11.2005 mit der Kühne + Nagel (AG & Co) KG mit dem Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRA 21928) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Hauptversammlung hat mit Beschluss vom 29.11.2005 zugestimmt.
Häring Service Company AG, Grafenau (Elsenthal 53, 94481 Grafenau). Die Häring Management AG mit dem Sitz in Grafenau (Amtsgericht Passau HRB 1314) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.11.2005 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom gleichen Tag und des Beschlusses der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft ebenfalls vom 15.11.2005 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Häring Service Company AG, Grafenau (Elsenthal 53, 94481 Grafenau). Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Abspaltungs- und Übernahmevertrag vom 01.08.2005 sowie Beschluss ihrer Hauptversammlung vom 01.08.2005 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom gleichen Tag Teile des Vermögens (Beteiligungen an der Zippert Logistik + Spedition GmbH & Co KG und an der Verwaltungsgesellschaft Hinderer Zippert Logistik mbH) auf die Kühne + Nagel (AG & Co.) KG mit dem Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRA 21928) übertragen.Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Abspaltungs- und Übernahmevertrag vom 01.08.2005 sowie Beschluss ihrer Hauptversammlung vom 01.08.2005 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom gleichen Tag Teile des Vermögens (Betriebsstätte Garching) auf die Kühne + Nagel (AG & Co.) KG mit dem Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRA 21928) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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