Häusliche Alten- und Krankenpflege M. Karpiuk GmbH, Dresden, Fetscherplatz 2a, 01307 Dresden. Geschäftsanschrift: Tiergartenstr. 82 a, 01219 Dresden.
Häusliche Alten- und Krankenpflege M. Karpiuk GmbH, Dresden, Fetscherplatz 2a, 01307 Dresden. Die Gesellschafterversammlung vom 26.03.2013 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand ) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Erbringen von Dienstleistungen im Bereich der häuslichen Alten- und Krankenpflege; Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der vollstationären Pflege.
Häusliche Alten- und Krankenpflege M. Karpiuk GmbH, Dresden, Fetscherplatz 2a, 01307 Dresden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.02.2011. Geschäftsanschrift: Fetscherplatz 2a, 01307 Dresden. Gegenstand des Unternehmens: Erbringen von Dienstleistungen im Bereich der Häuslichen Alten- und Krankenpflege. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Karpiuk, Mario, Pulsnitz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung des Vermögens als Ganzes des von Mario Karpiuk unter der Firma Häusliche Alten- und Krankenpflege M. Karpiuk e.K. mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden HRA 8043) betriebenen einzelkaufmännischen Unternehmens im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Ausgliederungsplan vom 28.02.2011.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.