HRB 11517 NP: Häusliche Krankenpflege "Pusteblume" GmbH, Wittstock, Eisenbahnstraße 14a, 16909 Wittstock/Dosse. Geschäftsanschrift: Eisenbahnstraße 14a, 16909 Wittstock/Dosse
HRB 11517 NP: Häusliche Krankenpflege "Pusteblume" GmbH, Wittstock, Königstraße 7, 16909 Wittstock. Nicht mehr Geschäftsführer: Schnell, Birgit, geb. Gälke
HRB 11517 NP: Häusliche Krankenpflege "Pusteblume" GmbH, Wittstock, Königstraße 7, 16909 Wittstock. Geschäftsführer: Schnell, Matthias, * ‒.‒.‒‒, Plau am See, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Geschäftsführer: Schnell, Birgit, geb. Gälke, * ‒.‒.‒‒, Marienfließ OT Krempendorf, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 11517 NP: Häusliche Krankenpflege "Pusteblume" GmbH, Wittstock, Königstraße 7, 16909 Wittstock. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.11.2016 ist der Gesellschaftsvertrag in § 7 (Gesellschafterversammlung) und in § 8 (Gesellschafterbeschlüsse) geändert worden.
HRB 11517 NP: Häusliche Krankenpflege "Pusteblume" GmbH, Wittstock, Königstraße 7, 16909 Wittstock. Kapital: 25.100,00 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.07.2016 ist das Stammkapital von 25.000,00 EUR auf 25.100,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung des Einzelunternehmens Pflegedienst "Pusteblume" Inh. Birgit Schnell e.K. (Amtsgericht Neuruppin HRA 2961) auf die Gesellschaft erhöht und der Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) geändert. Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 12.07.2016 das Einzelunternehmen Pflegedienst "Pusteblume" Inh. Birgit Schnell e.K. (Amtsgericht Neuruppin HRA 2961) im Wege der Ausgliederung durch Aufnahme übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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