HRB 10981: Häusliche Krankenpflege Karin Köhn GmbH, Rostock, Neu Roggentiner Straße 63, 18184 Roggentin. Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 2,00 EUR beschlossen. 25.002,00 EUR.
HRB 10981: Häusliche Krankenpflege Karin Köhn GmbH, Rostock, Lessingstr. 2, 18055 Rostock. Änderung der Geschäftsanschrift: Neu Roggentiner Straße 63, 18184 Roggentin.
Häusliche Krankenpflege Karin Köhn GmbH, Rostock (Lessingstr. 2, 18055 Rostock). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 18.08.2008 wirksam geworden.
Häusliche Krankenpflege Karin Köhn GmbH, Rostock (Lessingstr. 2, 18055 Rostock). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.07.2008. Gegenstand: Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der häuslichen Krankenpflege, d.h. der Tagespflege und des betreuten Wohnens, insbesondere von Leistungen nach SGB V, SGB XI und SGB XII. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Köhn, Karin, geb. Braatz, Rostock, * ‒.‒.‒‒; Köhn, Alexander, Rostock, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Frau Karin Köhn als Inhaberin unter der Firma "Karin Köhn e. Kfr." mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock HRA 2798 ) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 30.07.2008. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.