HRB 8092: Häuslicher Krankenpflegedienst Ines Müller GmbH, Karsdorf, Ringstr. 22, 06638 Karsdorf OT Wetzendorf. Die Verschmelzung wurde am 13.01.2022 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Leipzig HRB 38986).
HRB 8092: Häuslicher Krankenpflegedienst Ines Müller GmbH, Karsdorf, Ringstr. 22, 06638 Karsdorf OT Wetzendorf. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2021 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Hera Residenzen Acqui Co 13 GmbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig HRB 38986) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 8092: Häuslicher Krankenpflegedienst Ines Müller GmbH, Karsdorf, Ringstr. 22, 06638 Karsdorf OT Wetzendorf. Bestellt: Geschäftsführer: Flottmeier, Tobias Bernhard, Altenbecken, * ‒.‒.‒‒; Mildner, Andreas, Leipzig, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Müller, Ines, Karsdorf OT Wennungen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 8092: Häuslicher Krankenpflegedienst Ines Müller GmbH, Karsdorf, Ringstr. 22, 06638 Karsdorf OT Wetzendorf. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Müller, Nicole, Karsdorf OT Wennungen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 8092:Häuslicher Krankenpflegedienst Ines Müller GmbH, Karsdorf, Ringstr. 22, 06638 Karsdorf OT Wetzendorf.Die Burgenland-Fahrservice UG (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in Karsdorf (Amtsgericht HRB 9605) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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