Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 02.08.2022
(10 IN 1158/10) ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. |
a)
08.05.2023
Knezevic |
Häussler Grundbesitz GmbH & Co. KG, Stuttgart, Vaihinger Str. 149, 70567 Stuttgart.Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Vaihinger Straße 149 A, 70567 Stuttgart. Prokura erloschen: Ott, Peter, Schorndorf.
Häussler Grundbesitz GmbH & Co. KG, Stuttgart, Vaihinger Str. 149, 70567 Stuttgart.Geschäftsanschrift: Vaihinger Str. 149, 70567 Stuttgart. Vertretungsbefugnis geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: Häussler Verwaltungs-GmbH, Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 14571), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Häussler Grundbesitz GmbH & Co. KG, Stuttgart (Vaihinger Str. 149A, 70567 Stuttgart). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 03.08.2007 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Häussler Grundstücke GmbH & Co. Neckarpark KG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 13963) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.