HRB 6731: Häussler Management GmbH, Halle (Saale), Karl-Liebkneckt-Str. 28, 06114 Halle (Saale). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.10.2015 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin Ines Häußler, Halle (Saale), * ‒.‒.‒‒, verschmolzen. Das Unternehmen wird unter der Firma Häussler Management e.K. mit dem Sitz in Halle / Saale (Amtsgericht Stendal HRA 4850) weitergeführt. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Häussler Management GmbH, Nehlitz, Hauptstraße 31, 06193 Nehlitz. Die Gesellschafterversammlung vom 27.01.2011 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Halle (Saale). Geschäftsanschrift: Karl-Liebkneckt-Str. 28, 06114 Halle (Saale). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Häußler, Harald, Cagnes Sur Mer, Frankreich, * ‒.‒.‒‒.
Häussler Management GmbH, Nehlitz (Hauptstraße 31, 06193 Nehlitz). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.07.2007; noch vor der Eintragung geändert durch Nachtrag vom 01.08.2008 in § 2 (Gegenstand des Unternehmens). Gegenstand des Unternehmens: (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung, Vermietung, Verwertung und Veräußerung eigener und fremder Grundstücke sowie die Generalübernahme von Bauaufträgen bzw. die Generalunternehmung von Bauaufträgen - mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten im Sinne von § 34 c Gewerbeordnung -. Stammkapital: 25.000,00 EUR. (1) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. (2) Jedem Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss - Einzelvertretungsmacht, und/oder - Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden, so dass er Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten vornehmen kann. (3) Vorstehende Regeln und auf ihrer Grundlage ergangene Gesellschafterbeschlüsse gelten auch in der Liquidation. Bestellt: Geschäftsführer: Häußler, Harald, Cagnes Sur Mer, Frankreich, * ‒.‒.‒‒; Häußler, Ines, geb. Lange, Cagnes Sur Mer, Frankreich, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.