HRA 723583: Häussler Solitude-Wohnpark GmbH & Co. KG, Stuttgart, Vaihinger Str. 149, 70567 Stuttgart. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 723583: Häussler Solitude-Wohnpark GmbH & Co. KG, Stuttgart, Vaihinger Str. 149, 70567 Stuttgart. Das Gericht beabsichtigt, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung ist auf zwei Monate ab Veröffentlichung bestimmt.
Häussler Solitude-Wohnpark GmbH & Co. KG, Stuttgart, Vaihinger Str. 149, 70567 Stuttgart.(der Ankauf eines Grundstücks bzw. Teilgrundstücks in Dresden, Gemarkung Laubegast, die Erschließung und die Bebauung desselben mit einem Wohnpark, bestehend aus Wohnungen/Wohnungsteileigentum sowie der anschließende Verkauf und/oder die Verwaltung dieser Wohnungen, wobei das Gesamtvorhaben unter der Bezeichnung "Solitude" durchgeführt wird). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Vaihinger Str. 149, 70567 Stuttgart. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Häussler Verwaltungs-GmbH, Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 14571), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Häussler Solitude-Wohnpark GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 18102) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.