HRB 11720: HöBau GmbH, Beelen, Clarholzer Straße 1, 48361 Beelen. Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2018 hat die Ergänzung des Gesellschaftsvertrages um § 4 a (Gewinnbezugsrecht) beschlossen. Spalte 2 c) wurde von Amts wegen geändert in Berichtigung der Eintragung vom 05.11.2008. Gegenstand des Unternehmens ist der Ankauf und Verkauf von Immobilien aller Art, deren Vermietung, Verpachtung, Verwaltung und Vermögensverwaltung.
HöBau GmbH, Beelen, Clarholzer Straße 1, 48361 Beelen.Entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen berichtigend eingetragen: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.08.2008. Zuletzt geändert durch Beschluss vom 06.10.2008.
HöBau GmbH, Beelen, Clarholzer Straße 1, 48361 Beelen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung Beginn: Gesellschaftsvertrag vom 22.08.2008 mit Änderungen vom 06.10.2008. Geschäftsanschrift: Clarholzer Straße 1, 48361 Beelen. Gegenstand des Unternehmens ist der Ankauf und Verkauf von Immobilien aller Art, deren Vermietung, Verpachtung, Verwaltung, Baubetreuung und Bauleitung und Vermögensverwaltung. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hövener, Reinhard, Beelen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Höbau GmbH & Co. KG, Beelen (Amtsgericht Münster HRA 6632) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.08.2008 und 06.10.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.