Höcker GmbH, Erfurt (Juri-Gagarin-Ring 152, 99084 Erfurt). Die Verschmelzung wurde am 20.11.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Friedberg/Hessen HRA 2189).
Höcker GmbH, Erfurt (Juri-Gagarin-Ring 152, 99084 Erfurt). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.06.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der RÖDER HTS-High Tech Structures GmbH & Co KG mit dem Sitz in Kefenrod (Amtsgericht Friedberg HRA 2189) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.