HRB 27971: Höhenservice Straß GmbH, Chemnitz, Bornaer Straße 91, 09114 Chemnitz. Änderung der Geschäftsanschrift: Sandweg 39, 09114 Chemnitz.
Höhenservice Straß GmbH, Chemnitz, Bornaer Straße 91, 09114 Chemnitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.02.2013. Geschäftsanschrift: Bornaer Straße 91, 09114 Chemnitz. Gegenstand des Unternehmens: gerüstlose Arbeiten in Höhen und Tiefen (ohne Rettungsmaßnahmen), Schulung zur Rettung und Bergung von Menschen, Vertrieb von Absturzsicherungsgeräten und Arbeitsschutzartikeln, Sachkundigenüberprüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gäbelein, Jens, Chemnitz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens Höhenservice Straß e.K., Inhaber Jens Gäbelein mit Niederlassung in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRA 7139) als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 05.02.2013. Die Gesellschaft ist entstanden mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tag.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.