HRB 15322: Höll Fahrzeugbau GmbH, Weeze, Holtumsweg 22, 47652 Weeze. Die Gesellschafterversammlung vom 30.04.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR beschlossen. Weiterhin wurde ein Schreibfehler in § 2 (1) (Gegenstand des Unternehmens) von "Halten" in "Handeln" berichtigt. Die Produktion von Nutzfahrzeugen und zwar von ziehenden und gezogenen Einheiten und die Produktion, die Anfertigung und die Montage sowie Reparaturen aller Art an Nutzfahrzeugen sowie von Kühl-, Trockenfracht und sonstigen Aufbauten für Nutzfahrzeuge und das Handeln (Kauf-und Verkauf) mit selbigen in Neu- und Gebrauchtzustand wie ebenso Handeln mit Ersatzteilen und die Erbringung von Beratungsleistungen, jeweils soweit die Tätigkeit nicht erlaubnispflichtig ist. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR.
HRB 15322: Höll Fahrzeugbau GmbH, Weeze, Holtumsweg 22, 47652 Weeze. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.05.2018. Geschäftsanschrift: Holtumsweg 22, 47652 Weeze. Gegenstand: Die Produktion von Nutzfahrzeugen und zwar von ziehenden und gezogenen Einheiten und die Produktion, die Anfertigung und die Montage sowie Reparaturen aller Art an Nutzfahrzeugen sowie von Kühl-, Trockenfracht und sonstigen Aufbauten für Nutzfahrzeuge und das Halten (Kauf-und Verkauf) mit selbigen in Neu- und Gebrauchtzustand wie ebenso Handeln mit Ersatzteilen und die Erbringung von Beratungsleistungen, jeweils soweit die Tätigkeit nicht erlaubnispflichtig ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Höll, Michel, Hayingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.