HRB 732775: Höll Fahrzeuge GmbH, Gondelsheim, Gewerbestr. 13, 75053 Gondelsheim. Prokura erloschen: Küttner, Herbert, Althengstett, * ‒.‒.‒‒.
HRB 732775: Höll Fahrzeuge GmbH, Gondelsheim, Gewerbestr. 13, 75053 Gondelsheim. Einzelprokura: Küttner, Herbert, Althengstett, * ‒.‒.‒‒.
HRB 732775: Höll Fahrzeuge GmbH, Gondelsheim, Sparbachstraße 17, 75053 Gondelsheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Gewerbestr. 13, 75053 Gondelsheim.
HRB 732775: Höll Fahrzeuge GmbH, Gondelsheim, Sparbachstraße 17, 75053 Gondelsheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.01.2019. Geschäftsanschrift: Sparbachstraße 17, 75053 Gondelsheim. Gegenstand: Die Reparatur und Instandsetzung von Fahrzeugen aller Art, Vermietung von Anhängern sowie sämtliche Tätigkeiten, die dem Vorstehenden dienlich sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Höll, Katrin, Bretten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von der Einzelkauffrau Höll, Katrin, Bretten, * ‒.‒.‒‒ als Inhaberin der Firma "Katrin Höll e.K.", Bretten (Amtsgericht Mannheim HRA 708569) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 29.01.2019. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitigen Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.