HRB 9246: Höll Feine Fleisch- und Wurstwaren GmbH, Saarbrücken, Lyonerring 16, 66121 Saarbrücken. Gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht: Geschäftsführer: Wenz, Reiner, Bad Nauheim, * ‒.‒.‒‒.
Höll Feine Fleisch- und Wurstwaren GmbH, Saarbrücken, Lyonerring 16, 66121 Saarbrücken. Die Gesellschaft ist kraft Gesetzes aufgelöst. Gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Höll Feine Fleisch- und Wurstwaren GmbH, Saarbrücken, Lyonerring 16, 66121 Saarbrücken. Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr) beschlossen. Zwischen der Gesellschaft und der Convenience & Wurststpezialitäten GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken, HRA 11207) als herrschender Gesellschaft ist am 18.12.2012 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen worden, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 18.12.2012 zugestimmt hat. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag sowie die zustimmenden Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen Bezug genommen. Prokura erloschen: Geisinger, Jan, Illingen, * ‒.‒.‒‒.
Höll Feine Fleisch- und Wurstwaren GmbH, Saarbrücken, Lyonerring 16, 66121 Saarbrücken. Bestellt zum Geschäftsführer: Wenz, Reiner, Bad Nauheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Thielen, Michael, Saarbrücken, * ‒.‒.‒‒.
Höll Feine Fleisch- und Wurstwaren GmbH, Saarbrücken, Lyonerring 16, 66121 Saarbrücken. Der mit der vormals Hans Höll Fleischwarenfabrik AG & Co.KG mit dem Sitz in Illingen, jetzt Hans Höll GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken, HRA 41108) am 27.11.2002 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Insolvenzeröffnung über das Vermögen der herrschenden Gesellschaft am 01.12.2011 beendet. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Der anderen Vertragsteil hat den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuchs bekannt gemacht worden ist, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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