Höltl Verwaltung GmbH, Bad Hersfeld, Schlippental 58, 36251 Bad Hersfeld. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2011 mit Ergänzung vom 26.09.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.08.2011 mit Ergänzung vom 26.09.2011 mit der Höltl Retail Solutions GmbH mit Sitz in Bad Hersfeld (HRB 137) verschmolzen. Die Verschmelzung ist am gleichen Tag im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen und damit wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Höltl Verwaltung GmbH, Bad Hersfeld, Schlippental 58, 36251 Bad Hersfeld. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.08.2011 mit der Retailvision Group B.V. mit Sitz in Waalwijk, Niederlande (Kammer van Koophandel Brabant Dossiernummer: 32097181) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Höltl Verwaltung GmbH, Bad Hersfeld, Schlippental 58, 36251 Bad Hersfeld. Zum Register ist der Verschmelzungsplan eingereicht worden, nachdem die Firma Höltl Verwaltung GmbH mit Sitz in Bad Hersfeld (Amtsgericht Bad Hersfeld, HRB 986) als übernehmender Rechtsträger grenzüberschreitend mit der Firma Retailvision Group B. V. (übertragende Rechtsträgerin), Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts (Besloten vennootschap) mit Sitz in Waalwijk, Niederlande (Kammer van Koophandel Brabant, Dossiernummer 32097181) verschmolzen werden soll. Wegen des weiteren Inhaltes des Verschmelzungsplans wird auf die zum Register eingereichten Unterlagen Bezug genommen.Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Höltl Verwaltung GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG iVm. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Höltl Verwaltung GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Höltl Verwaltung GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Höltl Verwaltung GmbH gem. § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Höltl Verwaltung GmbH unter deren Geschäftsanschrift: Schlippental 58, 36251 Bad Hersfeld geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Höltl Verwaltung GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaften ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.
Höltl Verwaltung GmbH, Bad Hersfeld (Schlippental 58, 36251 Bad Hersfeld). Bestellt als Geschäftsführer: Höltl, Otmar, Bad Hersfeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schick, Johannes, Ludwigsau, * ‒.‒.‒‒.