Hölzgen Betonsteinwerk GmbH, Leuterod, Hauptstr. 49, 56244 Leuterod. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 10.04.2008 wirksam geworden. Das Registerblatt ist geschlossen.
Hölzgen Betonsteinwerk GmbH, Leuterod (Hauptstr. 49, 56244 Leuterod). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.03.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.03.2008 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Karl-Heinz Hölzgen e.K. (Amtsgericht Montabaur, HRA 20548) auftretenden Kaufmann Karl-Heinz Hölzgen übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.