Hönnige Verwaltungs-GmbH, Untereisesheim, Im Kressgraben 13, 74257 Untereisesheim. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers, Amtsgericht Stuttgart HRA 729047 (vormals 42 AR 8448/13) ist am 29.08.2013 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Hönnige Verwaltungs-GmbH, Untereisesheim, Im Kressgraben 13, 74257 Untereisesheim. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2013 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 14.08.2013 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Hönnige, Wolfgang, * ‒.‒.‒‒, Heilbronn als Inhaber der Firma "PAMATEC Wolfgang Hönnige e.K.", Untereisesheim (Amtsgericht Stuttgart, vorläufiges Aktenzeichen 42 AR 8448/13) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.