HRB 7485: Hörakustik Sauerland GmbH, Olsberg, Kesterweg 32, 59581 Warstein. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Glasklar Hörgeräte GmbH am 18.01.2022 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 7485: Hörakustik Sauerland GmbH, Olsberg, Kesterweg 32, 59581 Warstein. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.12.2021 mit der Eutritzscher Stadtakustiker GmbH mit Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig HRB 23126) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 7485: Hörakustik Sauerland GmbH, Olsberg, Kesterweg 32, 59581 Warstein. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.12.2021 mit der Glasklar Hörgeräte GmbH mit Sitz in Altenburg (Amtsgericht Jena HRB 518705) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 7485: Hörakustik Sauerland GmbH, Olsberg, Markt 6, 59939 Olsberg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Kesterweg 32, 59581 Warstein.
HRB 7485: Hörakustik Sauerland GmbH, Olsberg, Markt 6, 59939 Olsberg. Die Gesellschafterversammlung vom 05.06.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen.
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