Hörgeräte Handelsgesellschaft H. -Peter Hohenstein mbH, München, Fürstenrieder Str. 165, 81377 München. Die Verschmelzung wurde am 02.08.2013 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRA 101050).
Hörgeräte Handelsgesellschaft H. -Peter Hohenstein mbH, München, Fürstenrieder Str. 165, 81377 München. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2013 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Hohenstein Hans-Peter, Adelzhausen, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma Hörgeräte H.-P. Hohenstein e.K. mit dem Sitz in München geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Einzelfirma. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.