Hörgeräte Huber GmbH, Freiburg im Breisgau, Bertoldstraße 44, 79098 Freiburg im Breisgau. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 10.10.2012 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Hörgeräte Huber GmbH, Freiburg im Breisgau, Bertoldstraße 44, 79098 Freiburg im Breisgau. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.08.2012 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "HGV Hörgeräte Vertriebs GmbH", München (Amtsgericht München HRB 180809) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Hörgeräte Huber GmbH, Freiburg im Breisgau, Bertoldstraße 44, 79098 Freiburg im Breisgau. Bestellt als Geschäftsführer: Benninger, David Claudius, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Akustikermeister, Heinz Huber Hörgeräte, Freiburg.
Hörgeräte Huber GmbH, Freiburg im Breisgau, Bertoldstraße 44, 79098 Freiburg im Breisgau. Bestellt als Geschäftsführer: Evers, Wilhelm, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.