Hörgeräte Lindacher GmbH, Dresden (Sachsenwerkstraße 71, 01257 Dresden). Die Verschmelzung wurde am 30.10.2006 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Hörgeräte Lindacher GmbH, Dresden (Sachsenwerkstraße 71, 01257 Dresden). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2006 und des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers, ebenfalls vom selben Tag, mit der Lindacher Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 23061) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Hörgeräte Lindacher GmbH, Dresden (Sachsenwerkstraße 71, 01257 Dresden). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lindacher, Ottokar, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Lindacher, Eckehard, Weil der Stadt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.