Hörgeräte Müller und Partner GmbH, Bochum (Gerther Str. 6, 44805 Bochum). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hörgeräte Müller -Leonhardt Gesellschaft mit beschränkter Haftung am 9.8.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.Die Gesellschaft ist erloschen.
Hörgeräte Müller und Partner GmbH, Bochum (Gerther Str. 6, 44805 Bochum). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.07.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.07.2007 mit der Hörgeräte Müller-Leonhardt mit Sitz in Gelsenkirchen (AG Gelsenkirchen HRB 5295) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekanntgemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Hörgeräte Müller und Partner GmbH, Bochum (Gerther Straße 6, 44805 Bochum). Bestellt als Geschäftsführer: Kind, Martin, Burgwedel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Günter, Bottrop.