Hörgeräte Zacho GmbH, Hamburg, Am Rathausplatz 5, 25462 Rellingen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Fachinstitut Hörgeräte Zacho GmbH & Co. KG am 05.11.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Hörgeräte Zacho GmbH, Hamburg, Blankeneser Bahnhofstr. 12, 22587 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Rathausplatz 5, 25462 Rellingen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2013 mit Änderung vom 23.09.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger von denselben Tagen mit der Fachinstitut Hörgeräte Zacho GmbH & Co. KG mit Sitz in Rellingen (Amtsgericht Pinneberg HRA 4484 PI) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.