HRA 630534: Hörmann GmbH & Co. KG, Friedrichshafen, Barbarossastr. 4, 88046 Friedrichshafen. Änderung der Geschäftsanschrift: Otto-Lilienthal-Straße 30, 88046 Friedrichshafen.
HRA 630534: Hörmann GmbH & Co. KG, Friedrichshafen, Barbarossastr. 4, 88046 Friedrichshafen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie seine jeweiligen vertretungsberechtigten Organe sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
HRA 630534: Hörmann GmbH & Co. KG, Friedrichshafen, Barbarossastr. 4, 88046 Friedrichshafen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: W. Hörmann GmbH, Friedrichshafen (Amtsgericht Ulm HRB 732413).
HRA 630534:Hörmann GmbH & Co. KG, Friedrichshafen, Barbarossastr. 2-4, 88046 Friedrichshafen.(Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb eines Handwerksunternehmens für Technische Gebäudeausstattung (TGA), Leistungen für Dach- und Wand im Klempnerhandwerk und Kunststoff-Dachabdichtungen, sowie der Handel mit den einschlägigen Waren. Dies beinhaltet auch Energieberatung und Planung energieeffizienter Systeme hauptsächlich im Bereich Gewerbekunden und Contracting-Leistungen im Bereich der TGA. Beratung, Planung und Bau von Systemen zur Energieeinsparung, Trinkwasserhygiene, Solaranlagen, Fotovoltaikanlagen und Klimaanlagen. ). Änderung der Geschäftsanschrift: Barbarossastr. 4, 88046 Friedrichshafen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 07.08.2015 und des Versammlungsbeschlusses vom 07.08.2015 den Teilbetrieb "Haustechnik" aus ihrem Vermögen zum Zwecke der Neugründung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Hörmann Haustechnik GmbH & Co. KG", Friedrichshafen (Amtsgericht Ulm HRA 724590) auf diese übertragen (Abspaltung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 630534:Hörmann GmbH & Co. KG, Friedrichshafen, Barbarossastr. 2-4, 88046 Friedrichshafen.Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: W. Hörmann GmbH, Friedrichshafen (Amtsgericht Ulm HRB 732413).