Hössle Kudlek & Partner Patentanwälte, Stuttgart, (Bolzstr. 3, 70173 Stuttgart).Die Partnerschaftsgesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Aufspaltung nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 08.06.2010 und des Versammlungsbeschlusses vom 08.06.2010 aus ihrem Vermögen bezüglich der dem Standort München zuzuordnenden Aktiva, Passiva und Rechtsverhältnisse zum Zwecke der Neugründung der Partnerschaftsgesellschaft "Kudlek & Grunert Patentanwälte Partnerschaft", München (Amtsgericht München PR 991) auf diese übertragen (Aufspaltung zur Neugründung). Die Partnerschaftsgesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Aufspaltung nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 08.06.2010 und des Versammlungsbeschlusses vom 08.06.2010 aus ihrem Vermögen bezüglich der dem Standort Stuttgart zuzuordnenden Aktiva, Passiva und Rechtsverhältnisse zum Zwecke der Neugründung der Partnerschaftsgesellschaft "Hössle Patentanwälte Partnerschaft", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart PR 720279) auf diese übertragen (Aufspaltung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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