Hötzel Immobilien AG, München (Leopoldstr. 102, 80802 München). Die Verschmelzung wurde am 21.09.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRA 79439).
Hötzel Immobilien AG, München (Leopoldstr. 102, 80802 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2007 sowie des Beschlusses ihrer Hauptversammlung vom 27.08.2007 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 27.08.2007 mit der MaHö Beteiligungs-und Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 79439) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Hötzel Immobilien AG, München (Leopoldstr. 102, 80802 München).Eingereicht ist der Entwurf -und notarieller Nachtrag dazu- eines Verschmelzungsvertrageszwischen der Hötzel Immobilien AG, Sitz München (Amtsgericht München HRB 150346)-übertragender Rechtsträger- und der MaHö Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH& Co. KG, Sitz München (Amtsgericht München HRA 79439) -übernehmender Rechtsträger-.