HRA 7038: Hövermann UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Ibbenbüren, Wilhelmstraße 80, 49477 Ibbenbüren. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.12.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.12.2016 und der Gesellschafterversammlung der abrakapokus Holding GmbH vom 29.12.2016 Teile ihres Vermögens an der Hövermann IT-Gruppe (Amtsgericht Steinfurt HRB 7928) im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die abrakapokus Holding GmbH mit Sitz in Ibbenbüren (Amtsgericht Steinfurt HRB 10621) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 7038: Hövermann UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Ibbenbüren, Wilhelmstraße 80, 49477 Ibbenbüren. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 30.12.2016 wirksam geworden.
HRA 7038: Hövermann UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Ibbenbüren, Wilhelmstraße 80, 49477 Ibbenbüren. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.05.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.05.2016 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Hövermann, Markus, Ibbenbüren, * ‒.‒.‒‒, unter der Firma Markus Hövermann e.K. in Ibbenbüren (HRA 7029) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 7038: Hövermann UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Ibbenbüren, Gutenbergstraße 25, 49479 Ibbenbüren. Änderung zur Geschäftsanschrift: Wilhelmstraße 80, 49477 Ibbenbüren.
HRA 7038: Hövermann UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Ibbenbüren, Gutenbergstraße 25, 49479 Ibbenbüren. (Die Vermietung von Gebäuden und die Vermögensverwaltung aller Art.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Gutenbergstraße 25, 49479 Ibbenbüren. Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er allein. Sind mehrere vorhanden, vertreten die persönlich haftenden Gesellschafter gemeinsam oder ein persönlich haftender Gesellschafter gemeinsam mit einem Prokuristen. Persönlich haftender Gesellschafter: Hövermann Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Ibbenbüren (Amtsgericht Steinfurt HRB 11258), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.