PR 197:Hübner + Partner Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, Stuttgart (Richard-Wagner-Straße 1, 70184 Stuttgart). Die Partnerschaftsgesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 31.07.2015 und des Versammlungsbeschlusses vom gleichen Tag ihr Vermögen als Gesamtheit mit Ausnahme des Saldo auf dem Konto der Fürst Fugger Privatbank KG aus ihrem Vermögen zum Zwecke der Neugründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Hübner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 753636) auf diese übertragen (Abspaltung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Partnerschaftsgesellschaft ist infolge einer Abspaltung zu Null erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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