HRB 14125: Hülsemann Verwaltungs GmbH, Dinslaken, Hohlstr. 15, 46539 Dinslaken. Nicht mehr Geschäftsführer: Hülsemann, Mirsada, Dinslaken, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Hülsemann, Dietrich, Dinslaken, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
MarketScan GmbH, Dinslaken (Hohlstr. 15, 46539 Dinslaken). Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz), § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Stammkapital) und § 6 Abs. 2 (Geschäftsführer und Vertreter) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Hülsemann Verwaltungs GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Verwaltung von Vermögenswerten jeglicher Art im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens und die Vornahme aller zur Erreichung und Förderung dieser Zwecke dienlichen Geschäfte. Ausgenommen sind Bankgeschäfte im Sinne des § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen. Nicht mehr Geschäftsführer: von der Linden, Petra, Oberhausen, * ‒.‒.‒‒. Neu bestellt als Geschäftsführer: Hülsemann, Mirsada, Dinslaken, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Market Scan GmbH, Dinslaken (Hohlstr. 15, 46539 Dinslaken). Die Gesellschafterversammlung vom 17.05.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma sowie eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: MarketScan GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: die Vermittlung von Möglichkeiten zum Abschluss von Darlehen auch in fremder Währung sowie die laufende Informationsbeschaffung und -aufbereitung. Weiter ist Gegenstand des Unternehmens die Vermittlung von Fondanlagen und kapitalbildenden Versicherungen(Lebensversicherungen und Rentenversicherungen) sowie sonstigen Beteiligungen und Kapitalanlagen, Versicherungen und Bausparverträgen. Ausgenommen sind Bankgeschäfte im Sinne des § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen.